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Nur eine Falte stört: Was Sie vor einer Mehrzonenbehandlung mit Botulinumtoxin klären sollten

Hautschimmer Redaktion|
Saskia Heer

Ihre ärztliche Ansprechpartnerin

Dieser Artikel stammt von der Hautschimmer Redaktion. Für eine persönliche Beratung zu Ihrem Behandlungswunsch ist Saskia Heer Ihre Ansprechpartnerin.

Saskia Heer ist approbierte Ärztin mit Tätigkeitsschwerpunkt ästhetische Medizin. Ihr Medizinstudium absolvierte sie an der Charité — Universitätsmedizin Berlin. Sie bildet sich regelmäßig in Injektionstechniken, Anatomie und Komplikationsmanagement fort.

Mitglied der Ärztekammer Brandenburg und Bayern

Sie sind wegen einer einzigen Falte gekommen. Vielleicht die Zornesfalte, die Sie im Spiegel strenger wirken lässt, als Sie sich fühlen. Im Gespräch fällt dann ein anderer Vorschlag: Stirn, Zornesfalte und Augenpartie zusammen behandeln, weil das Ergebnis dann „stimmiger“ sei. Sie sitzen da und fragen sich, ob Sie gerade gut beraten oder einfach zu mehr überredet werden.

Diese Unsicherheit ist berechtigt und sie lässt sich auflösen. Nicht durch ein Ja oder Nein aus dem Internet, sondern durch die richtigen Fragen im richtigen Moment.

Die kurze Antwort

Weder „eine Zone reicht immer“ noch „mehrere Zonen sind der Standard“ ist eine medizinische Aussage, der Sie ungeprüft folgen sollten. Welche Region behandelt wird und wie stark, ist nach deutscher Patienteninformation eine Entscheidung, die Patientin und Ärztin gemeinsam treffen (DGBT, AAD). Gemeinsam heißt: Ihr ursprüngliches Anliegen ist der Ausgangspunkt, nicht ein vorgefertigtes Paket.

Ein Vorschlag für mehrere Zonen ist deshalb weder verdächtig noch automatisch richtig. Entscheidend ist, ob er für Sie nachvollziehbar begründet wird. Bevor Sie zustimmen, sollte für jede zusätzliche Region klar sein, welches Ziel sie erfüllen soll, welche Veränderung realistisch ist und was dagegen spricht, sie wegzulassen.

Was hinter einem Mehrzonenvorschlag stecken kann

Die Formulierung „wir sollten das zusammen angehen“ kann sehr Unterschiedliches bedeuten. Deshalb lohnt sich zuerst eine Begriffsklärung.

Mehrere Regionen oder mehrere Verfahren?

Gemeint sein kann, dass Botulinumtoxin in mehr als einer Gesichtsregion eingesetzt wird. Gemeint sein kann aber auch, dass eine andere oder eine zusätzliche Behandlungsart ins Spiel kommt. Die amerikanische Dermatologen-Fachgesellschaft beschreibt, dass im Beratungsgespräch auch eine andere Behandlung oder mehr als eine Behandlung vorgeschlagen werden kann (AAD). Das ist etwas anderes als drei Zonen desselben Wirkstoffs. Fragen Sie deshalb konkret: Reden wir über zusätzliche Regionen oder über ein zusätzliches Verfahren?

Welche Begründung passt zu Ihrem Anliegen?

Botulinumtoxin entspannt die behandelten Muskeln vorübergehend, dadurch können Linien und Falten in diesem Bereich schwächer werden (AAD). Daraus folgt eine einfache Prüffrage für jede zusätzlich vorgeschlagene Region: Welche Falte oder welcher Ausdruck soll sich dort verändern, und warum gehört das zu dem, was Sie eigentlich wollten? Eine Begründung wie „das machen die meisten so“ beantwortet diese Frage nicht. Eine Begründung, die an Ihrer Mimik und Ihrem Wunsch ansetzt, schon eher. Ob sie in Ihrem Fall trägt, gehört in die persönliche ärztliche Einschätzung.

Was die ärztliche Einschätzung klären soll

Ob eine Behandlung das gewünschte Ergebnis liefern kann, hängt nach Angaben der AAD von Hautzustand, Alter und Gesundheitszustand ab (AAD). Für Ihre Umfangsentscheidung ergibt sich daraus eine konkrete Frage für das Gespräch: Welche Befunde sprechen in meinem Fall für oder gegen zusätzliche Regionen, und welche Veränderung halten Sie dort für realistisch?

Zur Einschätzung gehört außerdem Ihre medizinische Vorgeschichte, denn daraus lässt sich ableiten, ob für Sie ein erhöhtes Komplikationsrisiko besteht (AAD). Die AAD rät, alle Medikamente einschließlich Schmerzmittel und Blutverdünner anzugeben, ebenso frühere Operationen und kosmetische Behandlungen sowie eine bestehende oder geplante Schwangerschaft (AAD). Fragen Sie darüber hinaus offen, welche Erkrankungen oder weiteren Umstände in Ihrem Fall gegen die Behandlung sprechen könnten.

Wichtig ist auch, was Sie selbst mitbringen: Was genau stört Sie, in welchen Situationen fällt es Ihnen auf, und was wäre für Sie ein gutes Ergebnis? Wer das benennen kann, merkt schneller, ob ein erweiterter Vorschlag noch zum eigenen Wunsch passt oder ein neues Ziel einführt, das Sie gar nicht hatten.

Risiken und Nachsorge gehören in dieselbe Entscheidung

Jede zusätzliche Region ist auch eine zusätzliche Entscheidung über Risiken. Nach den Injektionen können Schwellungen, Rötungen, Druckempfindlichkeit und Blutergüsse auftreten (AAD). Die AAD nennt darüber hinaus eine vorübergehend hängende Augenbraue oder ein hängendes Lid durch Schwäche eines benachbarten Muskels als selten und botulismusartige Symptome wie Atem-, Schluck- oder Sprechprobleme als sehr selten (AAD). Diese Einordnungen stammen aus einer US-Patienteninformation; welche Angaben für das konkret vorgesehene Präparat in Deutschland gelten, ist Teil der persönlichen Aufklärung.

Fragen Sie deshalb, welche Risiken für den vorgeschlagenen Umfang besonders relevant sind und was sich nicht zuverlässig vorhersagen lässt. Fragen Sie auch nach der Nachsorge: Eine allgemeine Empfehlung der AAD lautet, die behandelten Stellen nicht zu reiben oder zu massieren (AAD). Welche schriftlichen Hinweise Sie darüber hinaus erhalten, wann eine Kontrolle sinnvoll ist und an wen Sie sich bei Beschwerden wenden, sollte vor der Behandlung geklärt sein, nicht danach.

Drei mögliche Ergebnisse des Gesprächs

Ein gutes Beratungsgespräch endet nicht zwangsläufig mit dem Vorschlag, mit dem es begonnen hat. Drei Ausgänge sind denkbar, und keiner davon ist von vornherein der richtige.

Erstens: Es bleibt bei Ihrem ursprünglichen Anliegen, weil die Untersuchung keinen überzeugenden Grund für mehr ergibt oder weil Sie bewusst klein anfangen möchten. Dann sollten Sie wissen, welche Grenzen das in Ihrem Fall haben kann.

Zweitens: Der erweiterte Vorschlag wird für Sie nachvollziehbar, weil er an Ihrer Mimik und Ihrem Ziel ansetzt und Sie die zusätzlichen Risiken und Kosten kennen. Dann ist Ihre Zustimmung eine informierte Entscheidung und kein Nachgeben.

Drittens: Sie entscheiden sich vorerst gegen jede Behandlung. Vielleicht, weil die realistische Veränderung nicht dem entspricht, was Sie sich vorgestellt haben, oder weil Sie Zeit brauchen. Auch das ist ein legitimes Ergebnis, das Sie niemandem begründen müssen.

Fragen, die Sie mitnehmen können

  • • Welches konkrete Ziel soll jede zusätzliche Region erfüllen, obwohl mich nur eine Falte stört?
  • • Meinen Sie mit „Kombination“ mehrere Regionen oder unterschiedliche Verfahren?
  • • Welche Befunde sprechen in meinem Fall für oder gegen zusätzliche Regionen?
  • • Welche Veränderung ist bei meinem Hautzustand und meiner Vorgeschichte realistisch?
  • • Was spricht dafür, bei meinem ursprünglichen Anliegen zu bleiben, und welche Nachteile hätte das?
  • • Welche Erkrankungen oder weiteren Umstände könnten gegen die Behandlung sprechen?
  • • Welche Risiken sind für den vorgeschlagenen Umfang besonders relevant?
  • • Welches Präparat ist vorgesehen, und liegt die vorgeschlagene Anwendung innerhalb seiner deutschen Zulassung?
  • • Welche schriftlichen Nachsorgehinweise erhalte ich, und wen erreiche ich bei Beschwerden?
  • • Wie unterscheiden sich die schriftlich ausgewiesenen Gesamtkosten der besprochenen Optionen?
  • • Was spricht dafür, zunächst abzuwarten oder ganz zu verzichten?
  • Wer mit diesen Fragen ins Gespräch geht, muss sich nicht zwischen Vertrauen und Skepsis entscheiden. Sie prüfen die Begründung, nicht die Person. Diese Fragen sind berechtigt. Sie helfen Ihnen, den Vorschlag zu verstehen und selbst zu entscheiden, ob Sie ihm zustimmen, ihn verkleinern oder vorerst ablehnen.

    Allgemeine Angaben zum Standort Neumarkt i.d.Opf. finden Sie auf der Standortseite von Hautschimmer. Dieser Text ersetzt keine persönliche ärztliche Aufklärung; was für Sie passt, gehört in das individuelle ärztliche Gespräch.

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    Alle Behandlungen werden persönlich von Ärztin Saskia Heer durchgeführt.

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